Moin,
habe noch nie erlebt (VW, Mercedes, Renault), dass man per Anruf bei der Hotline oder bei einer Werkstatt Auskünfte zu einer Servicehistorie o.a. bekommt. Das dürfte auch rechtlich ganz dünnes Eis sein.
Allerdings habe ich bislang immer bei Renault Autohäusern (und Mercedes) mit freundlicher Nachfrage ganz genaue Auskünfte zu einem von ihnen angebotenen Wagen bekommen bis hin zu Auskünften über einzelne Reparaturen. Die erste Angebotsinformation ist aber immer nur das Serviceheft. Autohaus und Käufer sichern sich dann wechselseitig ab, indem die zusätzlichen Angaben in einer vorvertraglichen Information (§476 BGB) schriftlich festgehalten werden. Am Beispiel nach meinem Verständnis: Das Autohaus hat damit bspw. über ungewöhnliche Reparaturen verbindlich informiert, umgekehrt hat man als Käufer die Informationen, wenn sich bspw. rausstellt, dass eine Reparatur unsachgemäß ausgeführt wurde oder ersetzte Teile versagen und das Autohaus wieder ins Spiel kommt für einen zweiten Ersatz.
Alternativ kann man eine Begutachtung bei einer Vertragswerkstätte machen lassen und bekommt dann evtl. mehr Informationen als bei einer DEKRA Begutachtung. Aber natürlich machen die dann keinen schriftlichen Vertrag oder müssten gar Gewährleistungen übernehmen.