Mir hat Renault nach Reklamation eine Arbeitsanweisung für die Werkstatt per Mail gesendet. Darin stand auch, daß der Eingriff von der Garantie abgedeckt sei.
Das sah dann so aus:
***** Arbeitshinweise für Ihren Renault Vertragspartner: *****
Bitte führen Sie am Fahrzeug mit der FIN VF1RFB*** folgende Maßnahmen durch:
- Aktualisierung und Autokonfiguration der IVI (Easy Link System)
- Danach muss eine Fehlerauslese durchgeführt werden, ob die Steuergeräte Fehler (DTC´s) aufzeigen
Sollte es seitens des Renault Vertragspartners offene Fragen geben, kann dieser sich an die ihm zur Verfügung stehenden technischen Ansprechpartner wenden.
***** Ende der Arbeitshinweise für Ihren Renault Vertragspartner *****
Diese Maßnahme unterliegt der Neuwagen-Garantie.
Leider hat es in meinem Fall noch nichts gebracht, aber das ist ein anderes Thema...
VG