Beiträge von Oli62

    wenn ihr privat verkauft, meldet das Auto unbedingt selber ab. Der Käufer soll halt ein 5 Tages Kennzeichen lösen. Wenn derjenige nicht ummeldet, bezahlt ihr weiter die Versicherung und wenn ein Unfall passiert, sind es eure Prozente. Viele glauben, man meldet es eben der Versicherung. Aber so einfach ist das nicht. Der Versicherung sind da auch erst mal die Hände gebunden.

    Ja, bei der Santander läuft das anders. Ich gehe aber davon aus, dass die meisten Händler über die Renault Bank leasen. Dort bekommen sie das Geld zwar auch gleich (logisch), müssen aber dann nach dem Leasing der Bank den Restwert zahlen. Anspruch hat man auf einen Leasingwagen als Käufer nicht, streng genommen durfte man ihn (zumindest früher) auch gar nicht erwerben. Das war nur mit Zwischengeschäft möglich (über einen anderen Käufer)

    und solange du deine Raten regelmäßig zahlst und keine negstive Schufa hast, macht die Bank das auch. Das ist deren Geschäft davon leben die.

    das ist der springende Punkt. Wer sagt denn, dass du nicht übermorgen arbeitslos bist und deine Raten nicht zahlen kannst. Wenn jemand schon kein Geld hat und die Differenz zwischen Ablösesumme und Wert des Autos auf die neue Finanzierung packen muss, kommt das bei einer Kreditanfrage schon sehr gut rüber... Ich habe 15 Jahre bei einem Renault Händler gearbeitet, davon 10 Jahre im Verkauf. Ich weiß nicht, ob sich da in den letzten Jahren so viel geändert hat. Aber du hast recht - wenn der Händler das Geschäft machen möchte, macht er es. Wenn nicht, dann eben nicht. Ihr glaubt vermutlich alle, im Fahrzeughandel verdient man sich ne goldene Nase... Ohne Werkstatt könnte vermutlich kaum ein Händler überleben...

    Dem Händler ist das je nach dem nicht völlig Wurst, denn er stellt sich wieder Kapital auf den Hof und je nach Nachfrage, wird er so einem Geschäft nicht unbedingt zustimmen. Renault Bank verlangt keine Vorfälligkeitsentschädigung (zumindest zu meiner Zeit nicht), allerdings passen Ablösesumme zum realen Wert meistens nicht überein und diese Differenz auf die neue Finanzierung zu schlagen, ist i.d.R. auch nicht möglich, da die Bank in den seltensten Fällen einer Überfinanzierung zustimmt. Beim Leasing muss in der Regel auch nicht die Bank zustimmen, sondern der Händler. Dieser hat auch immer das Vorkaufsrecht auf das Auto.

    ja, da bin ich auch mal gespannt, auf die LEDs. Der GT wird ja unser Zweitwagen (Juhuu, morgen isses soweit) und bei meinem GLC habe ich auch LED mit allem Schischi (intelligentes Lichtsystem). Aber bei Regen bin ich doch eher enttäuscht. Bei Trockenheit - suuuper. Bin jetzt echt mal auf den GT gespannt...

    Nix für ungut, aber jeder Renault Händler ist ein Importeur :D


    Äußerlich finde ich den auch ganz chic, deutlich eleganter als Megane Classic beim Ier und IIer (von denen zwar auch nie große Stückzahlen verkauft wurden, aber ein paar waren es doch)

    Man erkennt aber zumindest, dass das Spaltmass der Türe noch ganz ordentlich aussieht. Wertminderung stimme ich zu, diese sollte man bei der gegnerischen Versicherung auf jeden Fall anmelden. Grobe Faustformel dürften hier ca. 10 % der Schadenhöhe sein. Ich bin mal gespannt, wie hoch der Schaden ausfällt. Vielleicht kann der TE das dann auch bekannt geben?


    (Aber wenn man mit Höchstgeschwindigkeit Rückwärts ein parkendes Auto trifft - glaubt mir, das sieht danach anders aus :D )