Beiträge von sven_gt

    ganz genau, ich habe den Befehl "herunterschalten" bei meinem M3 auch immer ignoriert, wenn ich zwar Gas geben wollte, aber halt nicht die maximale Leistung haben wollte.


    Ist aber auch nur eine Sache der Gewöhnung ;)

    Damit "sagst" du deinem Auto auch, dass du jetzt die volle Leistung abrufen willst und schnellstmöglich beschleunigen willst. ;)


    und wie @Georg1975 schon gesagt hat, ist es auch dazu da, den Begrenzer abzuschalten. Und sobald du wieder unter die eingestellte Geschwindigkeit kommst, aktiviert sich der Begrenzer wieder.

    Bei einem solch neuen Wagen geht es auch noch immer um eine Wertminderung, die in einem Kostenvoranschlag nicht aufgelistet wird.
    Bei einem 10 Jahre alten Auto würde ich auch von einem Gutachten, Anwalt absehen (war letztens der Fall bei uns), aber bei einem Wagen, der nicht mal ein Jahr alt ist, sollte man zumindest auf ein Gutachten bestehen und wenn man dann noch keine Erfahrung hat, welche Ansprüche einem denn sonst noch zustehen, sollte man zu einem Anwalt gehen und sich zumindest beraten lassen.


    Und des Weiteren hatte deto91 geschrieben, dass man das richtige Ausmaß des Schadens auf den Bildern leider nicht erkennt.

    @deto91


    also erstmal tut es mir Leid, was dir passiert ist.
    Ich kann @Kabeldesigner nur zustimmen, gehe auf jeden Fall zu einem Fachanwalt. Dieser weiß genau, welche Ansprüche du hast. Da kommt noch eine Aufwandsentschädigung, Nutzungsausfall (falls du keinen Leihwagen nimmst) etc. hinzu.
    Und keine Angst, die Anwaltskosten muss die gegnerische Haftpflicht zahlen.
    Es gibt wegen den Reparaturkosten auch noch eine 110%-Regel. Also selbst wenn die Rep-Kosten den Zeitwert minimal übersteigen sollten, wird dein Auto repariert.


    Lass dich aber auf keinen Fall von der gegnerischen Haftpflicht unter Druck setzen. Du hast z.B. nach dem Gutachten zwei oder drei Tage Zeit zum Überlegen.


    Also lasse dich ausführlich von einem Anwalt beraten.


    Ich habe leider Erfahrungen mit einem wirtschaftlichen Totalschaden und muss sagen, dass ich aus diesem Schaden mit einem kleinen Plus rausgegangen bin durch meine GAP-Versicherung, aber das nur am Rande.


    Jedenfalls wünsche ich dir viel Erfolg, dass du alles schnell klären kannst und dass die Versicherung schneller reagiert als bei mir.

    Das denke ich auch, dass man auch etwas schriftliches bekommt.


    Nur bei meinem Rückruf damals habe ich nichts mehr bekommen, da ich gleich zu meinem Autohaus gefahren bin und Renault somit wahrscheinlich den Brief noch nicht abgeschickt hat und auch nicht mehr abschicken musste. :)

    @handymax


    Ich möchte mich jetzt nicht mit dir streiten, aber da steht bis Dezember 2016 :)


    @Nicky14


    Ja, jeder betroffene Kunde bekommt eine Nachricht.
    Ich hatte es auch schon mal, dass ich bei MyRenault informiert wurde, dass mein Auto einen Rückruf hatte.

    Guten Morgen,


    habe gerade eine Info darüber gelesen, dass der Airbag-Hersteller Autoliv fehlerhafte Airbags und Gurtstraffer ausgeliefert hat und dass unter anderem auch Renault ein Kunde von diesem ist.
    Es geht um Fahrzeuge, die zwischen April ´16 und Dezember ´16 gefertigt wurden.


    Mal abwarten, wie viele von uns betroffen sind.


    Aber damit nicht gleich wieder jeder über Renault meckert, es sind in Deutschland insgesamt 9 Marken betroffen.

    Moin,


    ich kann deine Bilder zwar nicht sehen, aber ich kann mir vorstellen, dass es nur beschlagen ist, weil durch die Temperaturunterschiede Kondenswasser im Scheinwerfer entstanden ist.


    Dies ist aber harmlos und verflüchtigt sich nach kurzer Zeit wieder.


    Bei den derzeitigen Außentemperaturen und der hohen Luftfeuchtigkeit kommt es öfter mal vor, dass die durch die Leuchtmittel erwärmten Scheinwerfer mal beschlagen.


    Ich habe das meistens im Verlauf des Tagfahrlichtes.


    Also kein Grund zur Sorge.