Beiträge von funky285

    Update:


    Der Wagen steht nun seit 1 Woche in der Werkstatt.
    Fehlerspeicher ist leer und verschiedene Tests haben nichts ergeben. Renault ist informiert und unterstützt ebenfalls bei der Fehlersuche.
    Man hat ein paar Theorien (Öldruck, Getriebe, Softwarefehler), möchte mir aber den Wagen erst wieder geben wenn sie den Fehler behoben haben ("keinen Totalschaden riskieren").
    Das bedeutet, der Wagen wird nun 2 Tage ausgiebig Probe gefahren und versucht den Fehler zu reproduzieren, um ihn dann sofort auszulesen.
    Montag gibt es ein Update vom Autohaus was dabei herausgekommen ist.
    Sollte hierbei erneut nichts konkretes herauskommen werde ich eine Frist zur Nachbesserung von 14 Tagen setzen (siehe hier).Das erscheint mir angemessen in anbetracht der Tatsache, dass die Werkstatt dann mehr als 24 Tage Zeit hatte das Problem zu identifizieren und zu beheben.

    Ich glaube folgendes ist rechtlich möglich.


    Sofern das Autohaus den Mangel erneut nicht beheben kann/will und ich in Folge dessen die Fehlermeldung ein drittes mal bekomme sollte es möglich sein vom Kauf zurück zutreten und die Erstattung des Kaufpreises zu verlangen (eventuell abzüglich eines gewissen Betrages auf Grund der Nutzungsdauer).


    Das Autohaus hatte dann 2 mal die Chance zur Nachbesserung ohne diese erfolgreich durchzuführen und dementsprechend sollte ein Rücktritt möglich sein.
    ich werde hierfür einen Anwalt kontaktieren der mich bei der Kommunikation unterstützt und berät.


    Was für mich noch nicht ganz klar ist derzeit, ist welche Nachweise ich zu erbringen habe. Ob Fotos genügen oder ich einen Zeugen benötige. Die Fotos könnten in der Theorie von jedem anderen Auto stammen.

    Ich fürchte ich werde da mit meinem Autohaus weniger Glück haben.
    Erste Idee von denen: "Der Wagen fährt ja auf Reserve (Tankleuchte ist an). Wir haben überlegt, ob das so gewollt ist vom Hersteller." Ich bin erstmal an die Decke gegangen!!!!!


    Ich vermute ich müsste beim dritten Mal schriftlich auf den Rücktritt vom Kaufvertrag pochen und eine Frist hierfür setzen?

    Ich habe von beiden Fehlermeldungen Fotos mit Zeitangaben. Beweisen lässt sich dies definitiv.
    Mal angenommen, das Ergebnis ist wieder das gleiche ("wir finden nichts") oder sie "beheben" es und es tritt wieder auf: Kann ich dann vom Kauf zurücktreten? Meiner meinung nach schon, da drei mal hintereinader der gleiche Mangel vorlag und ich ihnen 2 Mal Gelegenheit gegeben habe das problem zu beheben.

    Oh Wunder, habe ich diese Meldung heute wieder bekommen und bin maximal angepisst.
    Sobald der Motor ausgestellt und wieder gestartet wurde ist sie wieder weg.
    Der Wagen wird nun wieder abgeschleppt zum AH.
    Ich vermute es liegt am 6. Gang im EDC. Dort ist es letztes Mal auch passiert. Irgendwie schaltet er nicht richtig in den 7. im Sport Modus.
    Die Leistung war diesmal tatsächlich weg, mehr als 3000 U/min hat er nicht mehr geschafft.


    Frage: Sehe ich das richtig, dass wenn sie das Problem nun nicht beheben können und ich die Meldung ein drittes Mal bekomme, ich vom Kauf zurücktreten könnte?

    Oh Wunder, habe ich diese Meldung heute wieder bekommen und bin maximal angepisst.
    Sobald der Motor ausgestellt und wieder gestartet wurde ist sie wieder weg.
    Der Wagen wird nun wieder abgeschleppt zum AH.
    Ich vermute es liegt am 6. Gang im EDC. Dort ist es letztes Mal auch passiert. Irgendwie schaltet er nicht richtig in den 7. im Sport Modus.
    Die Leistung war diesmal tatsächlich weg, mehr als 3000 U/min hat er nicht mehr geschafft.


    Frage: Sehe ich das richtig, dass wenn sie das Problem nun nicht beheben können und ich die Meldung ein drittes Mal bekomme, ich vom Kauf zurücktreten könnte?

    Ich vermute es, ja!
    Dennoch ist es natürlich beunruhigend, dass man die Quelle nicht kennt. Das stärkt nicht unbedingt mein Vertrauen in den Wagen.


    Ich gehe davon aus, dass es irgendwas mit dem Drehzahl-Begrenzer zu tun hat und die Software einfach pauschal den Fehler geschmissen hat ohne ein wirkliches Problem als Grundlage.


    Es steht für mich aber trotzdem außer Frage, dass solche Fehler abgelegt werden müssten. Auch wenn man vielleicht die Ursache nicht protokollieren kann sollte dennoch der Fehler an sich abgelegt sein.

    Wie verkaufen eure Händler eigentlich Probleme die darauf zurückzuführen sind, dass man eins der ersten Modelle hat?
    Meiner hat mir sehr deutlich gesagt, dass man bei Käufen im ersten Jahr nach Release eigentlich deren Tester ist. Ich war etwas schockiert. Natürlich können Probleme im Alltag auftreten die man vorher nicht gefunden hat aber derartige Darstellung finde ich nicht gerade sinnvoll im Hinblick auf die Marke.


    Werde definitiv aber auch keinen Wagen mehr kaufen, der nicht mindestens 1-2 Jahre auf dem Markt ist.

    Ist es normal das ich das Fernlicht jedesmal neu aktivieren muss?
    Wenn ich den Assistenten im RLink aktiviere und dann das Fernlicht einschalte erscheint ein (A) als Zeichen, dass der Assistent aktiv ist. Sobald ich den Motor ausstelle ist dies aber nicht mehr zu sehen und der Assistent scheint deaktiviert zu sein.
    Ziehe ich den Blinker wieder zurück und schalte es dann erneut ein funktioniert es bis zum nächsten Neustart.

    Der Fehlerspeicher wurde nun ausgelesen.
    Ergebnis: Nichts!


    Ich weiß nicht so recht was ich davon halten soll. Die Fehlermeldung war definitiv da und nun ist sie angeblich nicht (mehr) im Fehlerspeicher zu sehen.
    Ich soll den Wagen nun abholen und "abwarten". Ist jetzt natürlich nicht gerade ein beruhigendes Gefühl, das da "irgendwas" ist, man aber es nicht lokalisieren kann.