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Kommentare 10

  • Das ist Folie ,in der Mitte aber freigelassen .

  • Ist das Folie oder ein Cover?

  • Mir wäre alles in schwarz zu schwarz.

  • Schwarz sieht viel besser aus, als diese große silber Rhombe. Hast du das zerlegt und geschwärzt?

    • Ich glaube, dass das die schwarze Abdeckung von diamond-performance ist.

  • Schwarz in schwarz siehts ganz gut aus mit der Rhombe.
    Bei meinem weißen fand ichs albern.


    Für son kennzeichenaufkleber hat n kollege allerdings 65€ Strafe erhalten

    • Fahr ich schon einige Zeit mit rum , lass ich drauf ankommen
      Ein Verstoß gegen den §10 Abs. 2 der FZV stellt nach dem §48 der FZV keine Ordnungswidrigkeit dar- ist nicht als Ordnungswidrigkeit aufgeführt. Es gibt auch keinen Verstoß gegen §10 Abs. 12 der FZV durch überkleben des blauen Teils des Kennzeichenschild, da das zugeteilte Kennzeichen (amtl.
      Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II) auf dem Kennzeichenschild den
      Anforderungen des §10 Abs. 12 der FZV entspricht.
      Da trotz überkleben die Voraussetzungen des §10 Abs. 12 der FZV gegeben sind, kann das Fahrzeug auch weiterhin so betrieben werden.
      Wie verhält es sich denn nun mit dem reinen blauen EU-Zeichen?
      Nach §10 Abs. 10 FZV darf außer dem Kennzeichen nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat angebracht werden.
      Der §10 Abs. 2 Satz 2 der FZV widerspricht diesem in Verbindung mit der Anlage 4. Was zufolge hat, dass EU-Zeichen hat somit keinen Bestandsschutz! Zumal der §10 Abs. 2 Satz 2 FZV nicht im
      §48 FZV als Ordnungswidrigkeit aufgenommen ist.
      Mit dem EU-Zeichen wird ein Staat dargelegt, den es nicht gibt. Denn laut §10 Abs. 10 darf da nur der Zulassungsstaat angebracht werden. Die EU ist kein Zulassungsstaat und somit hat das EU- Zeichen keinen Bestandsschutz auf dem Kennzeichenschild.
      Selbst das "D" hat auf dem Kennzeichenschild nichts zu suchen, da es dem §10 Abs. 1 in Verbindung mit §10 Abs. 10 FZV widerspricht.

    • Aydin, hast du Bilder von deinem mit der schwarzen Rhombe?
      Bin am überlegenob sich das lohnt und hab auch einen weißen ^^

    • Ich spare mir jetzt mal, mir die ganzen Paragraphen durchzulesen.
      Eigentlich sollte es doch verboten sein, dass Kennzeichen in welcher Art und Weise auch immer zu verändern, zu überkleben, abzudecken oder unkenntlich zu machen.

    • Das Kennzeichen DIN LO 1 habe ich in keinster weise verändert , da wo es drauf ist ,das ist das Kennzeichenschild und da hat der blaue Teil keinerlei Bestandsschutz .Es fahren ja auch noch Fahrzeuge rum ohne das blaue EU Feld.